Stand: 05.02.2020
Achten Sie darauf, die heruntergeladenen Bilder nur innerhalb der Nutzungsrechte zu verwenden, die im Folgenden erläutert werden. Wenn Bilder außerhalb der Nutzungsrechte verwendet werden, kann das mitunter zu Schadensersatzforderungen der Rechteinhaber wie etwa der Fotographen führen.
Je nachdem, ob Sie einen Landesverband-Account oder einen Kreisgruppen-Account haben, sehen Sie sowieso ausschließlich Bilder, die der Landesverband bzw. die Kreisgruppen verwenden dürfen, etwa für eigene Publikationen oder eigene Projekte (für Einschränkungen siehe unten!). Das heißt aber nicht, dass Sie diese Bilder auch an Dritte weitergeben dürfen (mit „Dritte“ gemeint sind: Presse, Privatpersonen, aber auch BN-Aktive, die das Bild für Projekte verwenden wollen, die nicht vom BN ausgehen)! Bilder, die Sie an Dritte weitergeben dürfen, finden Sie bei der Schlagwortsuche, indem Sie dort zusätzlich zu dem von Ihnen gewollten Schlagwort (nur) ein Leerzeichen und das Schlagwort „Drittweitergabe“ eingeben (z.B. „Eiche Drittweitergabe“). Bei der Kategoriensuche finden Sie solche Bilder jeweils in eigens angelegten Unterkategorien namens „Weitergabe an Dritte“ (z.B. gibt es in der Kategorie „Eiche“ die Unterkategorie „Weitergabe an Dritte“). Außerdem: Wenn man ein Vorschaubild anklickt, kommt man auf eine Seite mit den Bildinformationen, dort ist im Feld „Nutzungsrecht“ angegeben, wer das Bild verwenden darf (z.B. „Landesverband, Kreis- und Ortsgruppen“) – wenn Dritte das Bild verwenden dürfen, steht dort immer „auch Dritte“ bzw. „Drittweitergabe“ dabei. Dritte dürfen die Bilder dann etwa zur Berichterstattung über eigene Projekte oder über aktuelle Themen einsetzen. Es gibt allerdings verhältnismäßig wenige Bilder, die der BN an Dritte weitergeben darf.
Im bereits erwähnten Feld „Nutzungsrecht“ ist außerdem der Fotograph des Bildes genannt. Dieser muss als Bildnachweis stets angegeben werden, wenn das Bild verwendet wird (etwa in einer Publikation oder einer Präsentation). Wenn Sie in der Vergangenheit Bilder aus dem BN-Bildarchiv heruntergeladen haben, und nun nicht mehr wissen, ob Sie das Bild auch an Dritte weitergeben dürfen, dann können Sie das leicht herausfinden: Bei sämtlichen Bilddateien ist der Fotograph angegeben, auf der Seite „Rechte nach Fotographen“ (diese befindet sich beim BN-Bildarchiv mittig am oberen Bildschirmrand) können Sie mithilfe des Fotographennamens nachschlagen, wer das Bild verwenden darf. Sofern das Bild allerdings aus einer fremden Bilddatenbank wie etwa Fotolia stammt (auch dies wäre stets bei der Bilddatei angegeben, etwa „Luchs - Hans Müller-Fotolia“), ist der Fotograph nicht auf der Seite „Rechte nach Fotographen“ enthalten. Wie Sie solche Bilder verwenden dürfen, entnehmen Sie bitte unten den „Zusätzlichen Vorgaben nur für Nutzer mit Landesverband-Account“ (solche Bilder werden vom Bildarchiv nämlich nur Nutzern mit einem Landesverband-Account angezeigt, nicht aber Nutzern mit einem Kreisgruppen-Account).
Die erfolgreiche Teilnahme an einer internen Fortbildung zum Thema "BN-Bildarchiv und Bildrechte" ist die Voraussetzung für den Erhalt der Zugangsdaten. Die Teilnehmer*innen an der betreffenden Schulung tragen fortan die Verantwortung für den jeweiligen Kreisgruppen-Account und damit einhergehend auch für die Einhaltung der Bildrechte.
Die nun folgenden Ausführungen betreffen allesamt lediglich Nutzer, denen statt einem Kreisgruppen-Account ein Landesverband-Account zugewiesen ist. Dies liegt daran, dass wie bereits erwähnt Nutzer mit Landesverband-Account (anders als Nutzer mit Kreisgruppen-Account) auch auf Bilder zugreifen können, die bei fremden Bilddatenbanken (nur für den Landesverband) gekauft worden sind.
Wenn das Bild aus einer fremden Bilddatenbank wie etwa Fotolia stammt, steht das im bereits erwähnten Feld „Nutzungsrecht“ immer mit dabei (z.B. „Fotograph: Hans Müller/Fotolia“). Wenn Sie solche aus fremden Bilddatenbanken stammenden Bilder verwenden, dann müssen Sie im Bildnachweis zusätzlich zum Fotographennamen auch die fremde Bilddatenbank nennen. Die fremden Bilddatenbanken machen für die Schreibweise dieses Bildnachweises mitunter bestimmte Vorgaben:
Bei Bildern aus fremden Bilddatenbanken wie etwa Fotolia kann es außerdem Einschränkungen geben für die Art und Weise, wie Sie die Bilder verwenden dürfen. Dort gibt es oft „Standardlizenzen“ und erheblich teurere „erweiterte Lizenzen“. Gehen Sie – sofern im Feld „Nutzungsrecht“ beim jeweiligen Bild nichts anderes dabei steht – bitte immer davon aus, dass es sich nur um die „Standardlizenz“ handelt. Das hat bei folgenden Bilddatenbanken diese Folgen (bitte nicht abschrecken lassen, die verlinkten Inhalte sind sehr verständlich geschrieben; aufgeführt sind lediglich die Stand 05.02.2020 aktuellsten Versionen, nicht aber ältere Versionen; falls die Betreiber weitere Anforderungen stellen oder ihre Anforderungen aktualisieren, ist dies gegebenenfalls ebenfalls zu berücksichtigen; kopieren und beim Browser einfügen):